Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Standplatzgenehmigung

    Märkte im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind gewerbliche Verkaufsveranstaltungen, bei denen je nach Markttyp entweder bestimmte Waren oder Waren aller Art vertrieben werden.

    Unterschieden wird je nach Sortiment in Jahr- und Spezialmärkte. Wer eine solche Veranstaltung unter in Anspruchnahme der so genannten "Marktprivilegien" durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis.

    Märkte im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind gewerbliche Verkaufsveranstaltungen, bei denen je nach Markttyp entweder bestimmte Waren oder Waren aller Art vertrieben werden.

    Unterschieden wird je nach Sortiment in Jahr- und Spezialmärkte. Wer eine solche Veranstaltung unter in Anspruchnahme der so genannten "Marktprivilegien" durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Veranstaltungswesen

    Beschreibung

    Märkte im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind gewerbliche Verkaufsveranstaltungen, bei denen je nach Markttyp entweder bestimmte Waren oder Waren aller Art vertrieben werden.

    Unterschieden wird je nach Sortiment in Jahr- und Spezialmärkte. Wer eine solche Veranstaltung unter in Anspruchnahme der so genannten "Marktprivilegien" durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis.

    Tätigkeitsfelder

    • Wochenmärkte
    • Volksfeste
    • Flohmärkte

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Alexander Fistric

    Stichwörter

    Marktwesen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Standplatzgenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Standplatz, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Märkte, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)