Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Standplatzgenehmigung
Märkte im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind gewerbliche Verkaufsveranstaltungen, bei denen je nach Markttyp entweder bestimmte Waren oder Waren aller Art vertrieben werden.
Unterschieden wird je nach Sortiment in Jahr- und Spezialmärkte. Wer eine solche Veranstaltung unter in Anspruchnahme der so genannten "Marktprivilegien" durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis.
Märkte im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind gewerbliche Verkaufsveranstaltungen, bei denen je nach Markttyp entweder bestimmte Waren oder Waren aller Art vertrieben werden.
Unterschieden wird je nach Sortiment in Jahr- und Spezialmärkte. Wer eine solche Veranstaltung unter in Anspruchnahme der so genannten "Marktprivilegien" durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Veranstaltungswesen
Beschreibung
Märkte im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind gewerbliche Verkaufsveranstaltungen, bei denen je nach Markttyp entweder bestimmte Waren oder Waren aller Art vertrieben werden.
Unterschieden wird je nach Sortiment in Jahr- und Spezialmärkte. Wer eine solche Veranstaltung unter in Anspruchnahme der so genannten "Marktprivilegien" durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis.
Tätigkeitsfelder
- Wochenmärkte
- Volksfeste
- Flohmärkte
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Alexander Fistric
Stichwörter
Marktwesen
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Standplatzgenehmigung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Märkte, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung