Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Groß-Umstadt - Sicherheit und Ordnung - Abt. 120
Adresse
Postanschrift
Georg-August-Zinn-Straße 44
Postfach
64823 Groß-Umstadt
Kontakt
Telefon: 06078 7810
E-Mail: ordnungsamt@gross-umstadt.de
Kontaktperson
Herrn Uwe Schmidt
Postanschrift
Georg-August-Zinn-Straße 44
64823 Groß-Umstadt
Telefon Festnetz: 06078 781152
E-Mail: uwe.schmidt@gross-umstadt.de
Frau Silke Mayer
Postanschrift
Georg-August-Zinn-Straße 44
64823 Groß-Umstadt
Telefon Festnetz: 06078 781158
E-Mail: silke.mayer@gross-umstadt.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Ordnungsamt