Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Griesheim - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Ostseite des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Schillerstraße
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Parkplatz: Ostseite des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wagenhalle
Linien:- Straßenbahn: Linie Linie 4
- Straßenbahn: Linie Linie 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 7.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Mittwoch NUR NACH TERMINVEREINBARUNG
Donnerstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Ordnungsamt