Veranstaltung
    99089001000000

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wald-Michelbach - GB I - Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Gass 17
    69483 Wald-Michelbach

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1140
    69479 Wald-Michelbach

    Öffnungszeiten

    Montag:
    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    geschlossen
    Donnerstag:
    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag
    07.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06207 947-0

    Fax: 06207 947-170

    E-Mail: rathaus@wald-michelbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Märkte, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Standplatz, Straßenverkauf, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019