Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Hinweise für Viernheim: Reisegewerbekarte
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, braucht eine Erlaubnis. Zuständig ist die Verwaltung, in dessen Bezirk der Gewerbetreibende seinen Wohnsitz hat.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig Waren/Leistungen anbietet oder Bestellungen aufnimmt bzw. als Schausteller tätig wird.
Die Reisegewerbekarte kann nicht erteilt werden wenn ein Gewerbesperrvermerk (Ausländer) vorhanden ist.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, braucht eine Erlaubnis. Zuständig ist die Verwaltung, in dessen Bezirk der Gewerbetreibende seinen Wohnsitz hat.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig Waren/Leistungen anbietet oder Bestellungen aufnimmt bzw. als Schausteller tätig wird.
Die Reisegewerbekarte kann nicht erteilt werden wenn ein Gewerbesperrvermerk (Ausländer) vorhanden ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Hinweise für Viernheim: Reisegewerbekarte
Stadtverwaltung Viernheim, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadtverwaltung Viernheim, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße/Fußgängezone
Linien:- Bus: Linie Linie 612
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06204 988-444(Zentrale Rufnummer Ordnungsamt)
Telefax: 06204 988-383
E-Mail: ordnungsamt@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Weitere Informationen
Räumlichkeiten im 2. OG
Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(ePayment)
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Viernheim: Reisegewerbekarte
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Ausweis
- Antragsformular
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Ausweis
- Antragsformular
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Viernheim: Reisegewerbekarte
3 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit
Spezielle Regelungen gelten für/bei Imbisswagen und Lebensmittel
3 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit
Spezielle Regelungen gelten für/bei Imbisswagen und Lebensmittel
Kosten
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Hinweise für Viernheim: Reisegewerbekarte
Für natürliche Personen: 306,00 Euro Bei juristischen Personen: 357,00 Euro Zweitschrift Reisegewerbekarte = 30,00 Euro Nachträge allgemein = 30,00 Euro: Gebühr ab 30.0 EUR bis 357.0 EUR
Für natürliche Personen: 306,00 Euro Bei juristischen Personen: 357,00 Euro Zweitschrift Reisegewerbekarte = 30,00 Euro Nachträge allgemein = 30,00 Euro: Gebühr ab 30.00 EUR bis 357.00 EUR
Dokumente
Eingehend
Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Übersetzung Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Reisegewerbekarte
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisegewerbe, Wandergewerbe, Gewerbeanzeigen, Reisegewerbeerlaubnis, Handlungsreisender, Anmeldungen, Reisegewerbekarte erweitern, Gewerbekarte, Gewerbeangelegenheit, Reisegewerbegenehmigung, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbekarte