Lebensmittel (Marktüberwachung)
Beschreibung
In den Betrieben der Lebensmittelwirtschaft (Erzeugerbetrieben, Verarbeitungsbetrieben, Packstellen, Schlachtbetrieben sowie im Großhandel, und in den Verteilerzentren des Einzelhandels (den sog. "Flaschenhälsen" der Vermarktung) und bei Importeuren, werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft sowie Lebens- und Futtermittel durch Kontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen Vermarktungsnormen, der fakultativen Qualitätsangaben und europäischen Qualitätsregelungen überprüft. Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.
Die Überwachungstätigkeiten finden in allen Marktsektoren, von Rind- Schweine- und Schaffleisch, Eier
Zuständigkeit
In Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen für die Überwachung zuständig.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 641 303-0
E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 18.11.2013
Stichwörter
Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelüberwachung, Feinkost, Lebensmittel, Nahrung, Lebensmittelprobe, Essbares, Lebensmittelkontrolleure, Nahrungsmittel, HMUKLV, Esswaren, Speise, Lebensmittelvergiftung