Ladenöffnungszeiten
Beschreibung
In Hessen dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0:00 - 24:00 Uhr geöffnet sein.
Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:
- an Sonn- und Feiertagen,
- am Gründonnerstag ab 20:00 Uhr,
- am 24.12 , wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14:00 Uhr und
- am 31.12 , wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14:00 Uhr.
Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten.
Abweichend davon dürfen :
- Tankstellen in der Zeit von 0:00 - 24:00 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
- Verkaufsstellen auf internationalen Verkehrsflughäfen, Flughäfen und Personenbahnhöfen in der Zeit von 0:00 - 24:00 Uhr, auf Flughäfen und Personenbahnhöfen jedoch nur für die Abgabe von Reisebedarf,
- Kioske für die Dauer von 6 Stunden zur Abgabe von Zeitungen, Zeitschriften, Tabakwaren, Lebens- und Genussmitteln in kleineren Mengen,
- Verkaufsstellen, die überwiegend Bäcker- oder Konditorwaren feilhalten, für die Dauer von 6 Stunden zur Abgabe frischer Back- und Konditorwaren,
- Verkaufsstellen, in denen Blumen in erheblichem Umfang feilgehalten werden, für die Dauer von 6 Stunden für die Abgabe von Blumen und
- Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, Hofläden sowie genossenschaftliche Verkaufsstellen für die Dauer von 6 Stunden zur Abgabe selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte
- Verkaufsstellen in Kur-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten an jährlich bis zu 40 Sonn- oder Feiertagen für die Abgabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, und von Gegenständen des touristischen Bedarfs (die Dauer der Öffnungszeit darf an diesen Tagen 8 Stunden nicht überschreiten)
geöffnet sein.
Außerdem sind die Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu 4 Sonn- oder Feiertagen freizugeben. Dabei gilt, dass die Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Karfreitag, die Osterfeiertage, die Pfingstfeiertage, Fronleichnam, der zweitletzte Sonntag nach Trinitatis (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag nach Trinitatis (Totensonntag) nicht freigegeben werden dürfen.
Die in Hessen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung:
- auf gewerberechtlich festgesetzte Messen, Märkte und Ausstellungen oder für gewerberechtlich zugelassene Großmärkte, wenn keine Waren für den Verkauf an den Endverbraucher feilgehalten werden,
- auf den Verkauf von Zubehörartikeln, der in einem engen Zusammenhang mit einer nach anderen Rechtsvorschriften erlaubten nicht gewerblichen oder gewerblichen Tätigkeit oder Veranstaltung steht, insbesondere bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, in Bewirtungs- und Beherbergungseinrichtungen sowie Museen.
Zuständigkeit
Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften sind die Gemeinden, die Kreisausschüsse und die Regierungspräsidien zuständig.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 41 - Hoheitsverwaltung, Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus "Kurfürstengalerie" und "City-Point"
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Mauerstraße"
Linien:- Bus: Linie 10, 14, 16, 17
- Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Am Stern"
Linien:- Straßenbahn: Linie 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
- Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Lutherplatz"
Linien:- Straßenbahn: Linie 6, 7
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: hoheit@rpks.hessen.de
E-Mail: gewerberecht@rpks.hessen.de
E-Mail: gewerbeuntersagung@rpks.hessen.de
E-Mail: einheitlicher.ansprechpartner@rpks.hessen.de
E-Mail: geldwaeschepraevention@rpks.hessen.de
E-Mail: enteignung@rpks.hessen.de
E-Mail: personenstand@rpks.hessen.de
E-Mail: staatsangehoerigkeit@rpks.hessen.de
E-Mail: beglaubigung@rpks.hessen.de
E-Mail: stiftungen@rpks.hessen.de
Internet
Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
Gemeinde Schwarzenborn - Stadt Schwarzenborn
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
34639 Schwarzenborn
Öffnungszeiten
Montag-Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag+Mittwoch von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag+Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05686 9988-0
Telefon: 05686 9988-0
Telefax: 05686 9988-30
E-Mail: buergerservice@schwarzenborn.de
Kontaktperson
Herr Jürgen Liebermann
Postanschrift
Marktplatz 1
34639 Schwarzenborn
Telefon Festnetz: 05686 9988-20
Fax: 05686 9988-30
E-Mail: bgm@schwarzenborn.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
siehe dazu Nrn. 3721 - 3725 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HMSI).
- Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 21.05.2012
Stichwörter
Läden, verkaufsoffene Sonntage, verkaufsoffener Sonntag, Verkaufsstellen, Ladenöffnungszeiten, Öffnungszeiten, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Ladenschluss, Sonn- und Feiertage, Ladenöffnung, Sonntagsarbeit, verkaufsoffen