Ladenöffnungszeiten
Beschreibung
In Hessen dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0:00 - 24:00 Uhr geöffnet sein.
Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:
- an Sonn- und Feiertagen,
- am Gründonnerstag ab 20:00 Uhr,
- am 24.12 , wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14:00 Uhr und
- am 31.12 , wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14:00 Uhr.
Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten.
Abweichend davon dürfen :
- Tankstellen in der Zeit von 0:00 - 24:00 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
- Verkaufsstellen auf internationalen Verkehrsflughäfen, Flughäfen und Personenbahnhöfen in der Zeit von 0:00 - 24:00 Uhr, auf Flughäfen und Personenbahnhöfen jedoch nur für die Abgabe von Reisebedarf,
- "digitale Kleinstsupermärkte", das heißt, vollautomatisierte Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 120 Quadratmetern, die ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs feilhalten und durch digitale Lösungen ohne Verkaufspersonal von 0:00 bis 24:00 Uhr betrieben werden
- Kioske für die Dauer von 6 Stunden zur Abgabe von Zeitungen, Zeitschriften, Tabakwaren, Lebens- und Genussmitteln in kleineren Mengen,
- Verkaufsstellen, die überwiegend Bäcker- oder Konditorwaren feilhalten, für die Dauer von 6 Stunden zur Abgabe frischer Back- und Konditorwaren,
- Verkaufsstellen, in denen Blumen in erheblichem Umfang feilgehalten werden, für die Dauer von 6 Stunden für die Abgabe von Blumen und
- Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, Hofläden sowie genossenschaftliche Verkaufsstellen für die Dauer von 6 Stunden zur Abgabe selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte
- Verkaufsstellen in Kur-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten an jährlich bis zu 40 Sonn- oder Feiertagen für die Abgabe von Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, und von Gegenständen des touristischen Bedarfs (die Dauer der Öffnungszeit darf an diesen Tagen 8 Stunden nicht überschreiten)
geöffnet sein.
Außerdem sind die Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu 4 Sonn- oder Feiertagen freizugeben. Dabei gilt, dass die Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Karfreitag, die Osterfeiertage, die Pfingstfeiertage, Fronleichnam, der zweitletzte Sonntag nach Trinitatis (Volkstrauertag) und der letzte Sonntag nach Trinitatis (Totensonntag) nicht freigegeben werden dürfen.
Die in Hessen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung:
- auf gewerberechtlich festgesetzte Messen, Märkte und Ausstellungen oder für gewerberechtlich zugelassene Großmärkte, wenn keine Waren für den Verkauf an den Endverbraucher feilgehalten werden,
- auf den Verkauf von Zubehörartikeln, der in einem engen Zusammenhang mit einer nach anderen Rechtsvorschriften erlaubten nicht gewerblichen oder gewerblichen Tätigkeit oder Veranstaltung steht, insbesondere bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, in Bewirtungs- und Beherbergungseinrichtungen sowie Museen.
Zuständigkeit
Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften sind die Gemeinden, die Kreisausschüsse und die Regierungspräsidien zuständig.
Ansprechpartner
FD 30-1 - Verkehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Kontakt
Telefon: 06206 935-271
Telefax: 06206 935-330
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
FD 30-2 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Römerstraße 102
Postfach
68623 Lampertheim
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Rathaus-Service
- Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Degen
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-292
E-Mail: daniel.degen@lampertheim.de
Herr Daniel Fischer
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-432
E-Mail: daniel.fischer@lampertheim.de
Frau Daniela Getrost
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68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-328
Fax: 06206 935-330
E-Mail: daniela.getrost@lampertheim.de
Frau Silvia Hütt
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Römerstraße 102
68623 Lampertheim
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Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-318
E-Mail: silvia.huett@lampertheim.de
Frau Anela Kecic
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-424
E-Mail: anela.kecic@lampertheim.de
Herr Florian Müller (Fachbereichsleitung FB 30)
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Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-271
E-Mail: florian.mueller@lampertheim.de
Frau Nadine Schönhardt
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-431
Herr Kai Wendel
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Telefon Festnetz: 06206 935-426
E-Mail: kai.wendel@lampertheim.de
Herr Stefan Süßner
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Telefon Festnetz: 06206 935-428
E-Mail: stefan.suessner@lampertheim.de
Frau Charline Kehl
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Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-382
E-Mail: charline.kehl@lampertheim.de
Herr Martin Will
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Römerstraße 102
68623 Lampertheim
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Telefon Festnetz: 06206 935-430
Fax: 06206 935-330
E-Mail: martin.will@lampertheim.de
Frau Michele Gerhard
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E-Mail: michele.gerhard@lampertheim.de
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Stadtverwaltung Lampertheim - FB 30 (Verkehr, Sicherheit und Ordnung)
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- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
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- Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
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Stichwörter
Ordnungsamt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
siehe dazu Nrn. 3721 - 3725 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HMSI).
- Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 21.05.2012
Stichwörter
Ladenöffnungszeiten, verkaufsoffener Sonntag, Arbeitszeit, Öffnungszeiten, Verkaufsstellen, verkaufsoffene Sonntage, Sonntagsarbeit, Ladenschluss, Läden, Arbeitsschutz, Ladenöffnung, Sonn- und Feiertage, verkaufsoffen