Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Bad Sooden-Allendorf, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathofplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Kirchstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Ladesäulen für E-Fahrzeuge, während Ladevorgang gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Behindertenparkplatz: Rathofplatz hinter Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Ackerstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung:
Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)
Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)
Servicebüro:
Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)
Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)
Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Eingang auf der Rückseite des Rathauses
Bad Sooden-Allendorf, Stadt - Fachbereich 2 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathofplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Kirchstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Ladesäulen für E-Fahrzeuge, während Ladevorgang gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 2
Behindertenparkplatz: Rathofplatz hinter Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Ackerstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung:
Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)
Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)
Servicebüro:
Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)
Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)
Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )
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Weitere Informationen
Behindertengerechter Eingang auf der Rückseite des Rathauses
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Glücksspiel, Automatensteuer, Spielautomat, Spielsteuer, Geld, Spielgerätesteuer, Spielhallen, Vergnügungssteuer, Steuer