Vergnügungsteuer Festsetzung
    99102034002000

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Hinweise für Bad Arolsen: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Arolsen

    Die Spielapparatesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer für die Benutzung von öffentlich zugänglichen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten erhoben.

    Bemessungsgrundlagen ist bei Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse. In den Fällen, in denen die Bruttokasse nicht nachgewiesen wird, gelten die nach der Spielapparatesteuersatzung genannten Höchstbeträge als Festbeträge.

    Steuerschuldner ist der Veranstalter.

    Als Veranstalter gilt der Halter der Spielapparate (Eigentümer bzw. derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen ist).

    Der Veranstalter ist verpflichtet, Beginn und Ende der Veranstaltung sowie die für die Besteuerung maßgeblichen Tatbestände unverzüglich dem Magistrat der StadtBad Arolsen anzuzeigen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Arolsen - Fachbereich II - Finanzen

    Beschreibung

    Der Fachbereich Finanzen ist hauptsächlich zuständig für: 

    • Haushalts- und Finanzplanung
    • Überwachung und Steuerung des Haushaltsvollzugs
    • Erstellen der Jahresabschlüsse
    • Zahlungsverkehr und Buchhaltung
    • Controlling
    • Beteiligungsmanagement
    • Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen
    • Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer als Steuerschuldner
    • Mahn- und Vollstreckungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Allee 26

    34454 Bad Arolsen

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr
    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontaktperson

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Geld, Automatensteuer, Glücksspiel, Steuer, Vergnügungssteuer, Spielgerätesteuer, Spielsteuer, Spielautomat, Spielhallen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019