Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Hinweise für Bad Arolsen: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Arolsen
Die Spielapparatesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer für die Benutzung von öffentlich zugänglichen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten erhoben.
Bemessungsgrundlagen ist bei Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse. In den Fällen, in denen die Bruttokasse nicht nachgewiesen wird, gelten die nach der Spielapparatesteuersatzung genannten Höchstbeträge als Festbeträge.
Steuerschuldner ist der Veranstalter.
Als Veranstalter gilt der Halter der Spielapparate (Eigentümer bzw. derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen ist).
Der Veranstalter ist verpflichtet, Beginn und Ende der Veranstaltung sowie die für die Besteuerung maßgeblichen Tatbestände unverzüglich dem Magistrat der StadtBad Arolsen anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Stadt Bad Arolsen - Fachbereich II - Finanzen
Beschreibung
Der Fachbereich Finanzen ist hauptsächlich zuständig für:
- Haushalts- und Finanzplanung
- Überwachung und Steuerung des Haushaltsvollzugs
- Erstellen der Jahresabschlüsse
- Zahlungsverkehr und Buchhaltung
- Controlling
- Beteiligungsmanagement
- Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen
- Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer als Steuerschuldner
- Mahn- und Vollstreckungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontaktperson
Frau Fabienne Bienert
Hausanschrift
Fax: 05691 892-878
E-Mail: Fabienne.Bienert@Bad-Arolsen.de
Telefon Festnetz: 05691 801-129
Formulare
Spielapparatesteuer-Erklärung
Spielapparatesteuer Online-Meldung
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Geld, Automatensteuer, Glücksspiel, Steuer, Vergnügungssteuer, Spielgerätesteuer, Spielsteuer, Spielautomat, Spielhallen