Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Hinweise für Wetzlar: Spielapparate-/Vergnügungssteuer
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Kassen- und Steueramt
Beschreibung
Aufgabenbereiche:
Kasse
- Entgegennahme aller Einnahmen
- Mahnung rückständiger Forderungen
- Leistung von Zahlungen
Steuerabteilung
Festsetzung von:
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Müllabfuhrgebühren (Hausmüll) für den Eigenbetrieb Stadtreinigung
- Straßenreinigungsgebühren für den Eigenbetrieb Stadtreinigung
- Vergnügungssteuer
- Wassergebühren für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Abwassergebühren
Weitere Informationen und unsere Bankverbindung erhalten Sie hier:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag + Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
Internet
Formulare
Spielapparatesteuer - Anlage zur Besteuerung nach Festbetrag
Spielapparatesteuer - Anlage zur Besteuerung nach Bruttokasse
Stadt Wetzlar - Team Steuern
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Internet
Formulare
Spielapparatesteuer - Anlage zur Besteuerung nach Festbetrag
Spielapparatesteuer - Anlage zur Besteuerung nach Bruttokasse
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wetzlar: Spielapparate-/Vergnügungssteuer
Für WETZLAR gilt:
Spielapparate Steuererklärung
Spielapparatesteuer - Anlage zur Besteuerung nach Bruttokasse
Spielapparatesteuer - Anlage zur Besteuerung nach Festbetrag
Für WETZLAR gilt:
Spielapparate Steuererklärung
Spielapparatesteuer - Anlage zur Besteuerung nach Bruttokasse
Spielapparatesteuer - Anlage zur Besteuerung nach Festbetrag
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wetzlar: Spielapparate-/Vergnügungssteuer
Für WETZLAR gilt:
- Spielapparatesteuersatzung der Stadt Wetzlar
- Abgabenordnung
Für WETZLAR gilt:
- Spielapparatesteuersatzung der Stadt Wetzlar
- Abgabenordnung
Kosten
Hinweise für Wetzlar: Spielapparate-/Vergnügungssteuer
Für WETZLAR gilt:
Die Steuersätze entnehmen Sie bitte der Spielapparatesteuersatzung der Stadt Wetzlar
Für WETZLAR gilt:
Die Steuersätze entnehmen Sie bitte der Spielapparatesteuersatzung der Stadt Wetzlar
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Glücksspiel, Automatensteuer, Spielautomat, Spielsteuer, Geld, Spielgerätesteuer, Spielhallen, Vergnügungssteuer, Steuer