Vergnügungsteuer Festsetzung

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenahr - Steueramt

    Beschreibung

    Fachdienst 22

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 6

    35644 Hohenahr

    Postanschrift

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Frau Becker ist in der Regel montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, sie zu einer bestimmten Zeit im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Bianca Becker
      Postanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Telefon Festnetz: 06446 9230-16

      Fax: 06446 9230-916

      E-Mail: b.becker@hohenahr.de

    Weitere Informationen

    An- und Abmeldung von Hunden;  Steuern (inkl. Hundesteuer); Wasser- und Kanalgebühren

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Glücksspiel, Spielgerätesteuer, Spielhallen, Spielsteuer, Steuer, Automatensteuer, Vergnügungssteuer, Geld, Spielautomat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English