Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Hinweise für Usingen: Spezielle Hinweise für Stadt Usingen
Die Stadt Usingen und Neu-Anspach erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandssteuer. Die Steuererklärung ist auf vorgeschriebenen Vordruck zu erstellen und zum 15. des Monats, der auf das Ende eines Kalendervierteljahres folgt, einzureichen. Gleichzeitig ist der errechnete Betrag an die Stadtkasse zu entrichten.
Die Stadt Usingen und Neu-Anspach erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandssteuer. Die Steuererklärung ist auf vorgeschriebenen Vordruck zu erstellen und zum 15. des Monats, der auf das Ende eines Kalendervierteljahres folgt, einzureichen. Gleichzeitig ist der errechnete Betrag an die Stadtkasse zu entrichten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Stadt Usingen - Steuern & Gebühren
Adresse
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06081 10249080
E-Mail: steuern.gebuehren@usingen.de
Kontaktperson
Herr Marco Stübig
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Glücksspiel, Automatensteuer, Spielautomat, Spielsteuer, Geld, Spielgerätesteuer, Spielhallen, Vergnügungssteuer, Steuer