Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Steuern und Gebühren
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
DonnerstagGeschlossen
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Steuern und Gebühren Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06071 9702-47
Kontaktperson
Herr Konstantin Schmidt
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-47
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Kontakt
Telefon: 06151 881-0
E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Spielsteuer, Glücksspiel, Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer, Spielhallen, Automatensteuer, Steuer, Spielautomat, Geld