Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Hinweise für Wiesbaden: Spielapparatesteuer
Die Spielapparatesteuer ist für jeden Aufstellort gesondert zu berechnen.
Die Grundlage für die Berechnung der Spielapparatesteuer ist der Gesamtbetrag, den Spielende aufwenden, also das Einkommen oder Vermögen, das sie einsetzen, um das Spielvergnügen zu erhalten. Dazu zählen auch die eingesetzten Gewinne, also die Summe der Beträge, die die Spieler investieren. Diese Beträge sind auf dem Zählerausdruck im Abschnitt „EINSÄTZE (EURO)“ im Kontrollmodul (SPIELV) vermerkt.
Die Steuer beträgt 7,5 % des Einsatzes.
Falls bei Geräten, die keine Gewinne ermöglichen, aufgrund eines fehlenden manipulationssicheren Zählwerks keine genauen Angaben zu den Einsätzen gemacht werden können, wird die Steuer pauschal festgelegt. In diesem Fall beträgt die Steuer für jedes Gerät 75,00 € pro Monat.
Für Geräte, die sexuelle Handlungen oder Gewalt gegen Menschen oder Tiere zeigen oder den Krieg verherrlichen oder verharmlosen, wird eine Steuer von 1.000,00 € pro angefangenen Monat und Gerät fällig.
Für Geräte ohne gültige Bauartzulassung beträgt die Steuer 5.000,00 € pro Gerät und Monat.
Online-Dienst
Spielapparatesteuer
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Lastschrift
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Kassen- und Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Hasengartenstraße
Bus: Linie 27
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kassen- und Steueramt
Beschreibung
Das Kassen- und Steueramt übernimmt
Buchführung und Jahresabschluss: Wir führen die städtischen Bücher, bilanzieren Vermögenswerte und Schulden, kümmern uns um die Anlagenbuchhaltung und erstellen den Jahresabschluss.
Zahlungsverkehr: Wir sorgen dafür, dass alle städtischen Zahlungen sicher abgewickelt werden, und bieten moderne Bezahlmöglichkeiten wie Online- und E-Payments an.
Forderungsmanagement: Wir mahnen offene Rechnungen und vollstrecken ausstehende Zahlungen – auch im Rahmen der Amtshilfe.
Steuern verwalten: Wir erheben und verwalten die Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Spielapparate- und Zweitwohnungsteuer.
Beratung: Wir unterstützen Zahlungspflichtige und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.
Digitaler Briefkasten
Sie wollen zu einer Dienstleistung fehlende Dokumente oder Nachweise ergänzen? Hierfür können Sie unseren digitalen Briefkasten nutzen und diese Dateien hochladen. Klicken Sie auf die Überschrift, um direkt zum digitalen Briefkasten zu gelangen.
Terminvereinbarung
Wünschen Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Ansprechperson, dann vereinbaren Sie diesen bitte direkt. Bitte halten Sie Ihre Kundennummer beziehungsweise das Buchungszeichen bereit.
Kontakt: Abteilung Zentrale Finanzbuchhaltung / Kasse
Telefon 0611 316966 (K-Z)
Telefon 0611 312350 (A-J + Sonderzeichen)
Telefax 0611 316925
E-Mail-Adresse: buchhaltung@wiesbaden.de
Kontakt: Steuerabteilung
Grund- und Gewerbesteuer
Telefon Gewerbesteuer 0611 316967
Telefon Grundsteuer 0611 312560
E-Mail-Adresse: steuerabteilung@wiesbaden.de
Hunde-, Spielapparate- und Zweitwohnungsteuer
Telefon 0611 312100
Telefax 0611 316939
E-Mail-Adresse: kommunale-steuern@wiesbaden.de
Widersprüche, Ratenvereinbarungen, Stundungs- und Erlassanträge
Telefon 0611 316963
Telefax 0611 315972
E-Mail-Adresse: steuerrecht@wiesbaden.de
Kontakt: Vollstreckung
Telefon 0611 316965
Telefon 0611 316964
Telefax 0611 314913
E-Mail-Adresse: vollstreckung@wiesbaden.de
Kontakt: Kommunale Zahlungsberatung
Telefon 0611 315063
Telefax 0611 316928
E-Mail-Adresse: zahlungsberatung@wiesbaden.de
Leitung: Dirk Stein
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
Öffnungszeiten
Sie erreichen das Amt von Montags bis Donnerstags von 8 bis 12 Uhr, sowie von 13 bis 15 Uhr und Freitags von 8 bis 12 Uhr
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Stichwörter
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Landeshauptstadt Wiesbaden
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Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Wiesbaden: Spielapparatesteuer
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden
Fristen
Hinweise für Wiesbaden: Spielapparatesteuer
Es ist jeder Steuerschuldner verpflichtet, monatlich eine Auslesung der Geräte vorzunehmen und die Steuer selbst zu errechnen. Er hat bis zum 15. Tage nach Ablauf eines Kalendermonats der Steuergläubigerin (Kassen- und Steueramt) eine Steuererklärung auf elektronischem Wege unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes einzureichen und die errechnete Steuer zu entrichten. Ein entsprechendes digitales Verfahren ist eingerichtet.
Im Falle einer verspäteten Zahlung entstehen Säumniszuschläge. Bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung wird ggf. ein Verspätungszuschlag festgesetzt.
Kosten
Hinweise für Wiesbaden: Spielapparatesteuer
Sie ersparen sich Kosten und Zeit, wenn Sie die angeforderten Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abbuchen lassen. Ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat können Sie schriftlich unter Angabe des Buchungszeichens erteilen. Das entsprechende Formular befindet sich unter den Formularen „SEPA-Basis-Lastschriftmandat“. Da das Formular unterschrieben sein muss, ist eine Rücksendung auf dem Postweg oder per Fax erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Glücksspiel, Spielhallen, Steuer, Geld, Vergnügungssteuer, Automatensteuer, Spielgerätesteuer, Spielsteuer, Spielautomat