Vergnügungsteuer Festsetzung
    99102034002000

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Hinweise für Darmstadt: Spielapparatesteuer

    Festsetzung und Erhebung von Spielapparatesteuer

    Bemessungsgrundlage:

    In der Satzung festgesetzte Steuersätze für Spiel- und Geschicklichkeitsapparate und das Spielen um Geld- oder Sachwerte in Spielclubs oder ähnlichen Einrichtungen, sowie für die Benutzung von Personalcomputern und elektronischen multifunktionalen Bildschirmgeräten.


    Steuerpflichtig sind:
    Alle Halter von in Darmstadt aufgestellten, allgemein zugänglichen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten und Betreiber von Spielclubs oder ähnlichen Einrichtungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung, Abteilung Steuern, Gebühren, Beiträge

    Beschreibung

    Finanzverwaltung, Abteilung Steuern, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Hilpertstraße 31
    64295 Darmstadt

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    Öffnungszeiten

     vormittagsnachmittags Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00 Freitag 08:00 - 12:00 - Hinweis - Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Öffnungszeiten können selbstverständlich auch Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 132771

    E-Mail: (steueramt@darmstadt.de)

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Steuer, Spielhallen, Automatensteuer, Geld, Vergnügungssteuer, Spielautomat, Glücksspiel, Spielsteuer, Spielgerätesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019