Vereine
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort bekommen Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.
Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im "Orts- und Gerichtsverzeichnis", das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.
- Orts- und Gerichtsverzeichnis(Justizportal des Bundes und der Länder)
Ansprechpartner
Hinweise (Besonderheiten)
Viele Hessische Bürgerinnen und Bürger möchten sich ehrenamtlich engagieren, wissen jedoch nicht, wie sie das für sie passende Ehrenamt finden können. Viele Vereine, Initiativen, Organisationen und andere ehrenamtliche Einrichtungen dagegen suchen händeringend nach ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, nach Unterstützung durch Spenden oder der Möglichkeit, sich und ihre Veranstaltungen zu präsentieren. Die Ehrenamtssuchmaschine der Landesehrenamtskampagne "Gemeinsam-Aktiv" ist bundesweit die erste Internet-Plattform, die diese beiden Gruppen nun kostenlos und nahezu flächendeckend in ganz Hessen zusammenführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 06.12.2019
Stichwörter
Club, Turnverein, Tanzverein, Vereinsrecht, Schützenverein, Sportverein, Vereinsregister, Gesellschaft, Heimatverein, Vereines, Vereine, Tierschutzverein, Vereinsanmeldung, Verein