• Michelstadt (Landkreis Odenwaldkreis, Hessen)
Besondere Zuwendung für Haftopfer nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

Soziale Entschädigung von rehabilitierten SED-Opfern

Beschreibung

Haben Sie durch eine ungerechtfertigte Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat, eine gesundheitliche Schädigung erlitten und wurde diese Maßnahme im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) aufgehoben bzw. für mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar erklärt?
Dann können Sie aufgrund der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung nach den genannten Gesetzen erhalten.

Zuständigkeit

Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales zu richten. Die entsprechenden Ansprechpartner für das Soziale Entschädigungsrecht (SER) finden Sie unter "Versorgungsämter Regierungspräsidium Gießen".

Ansprechpartner

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt

Adresse

Hausanschrift

Schottener Weg 3

64289 Darmstadt

(am Messplatz)

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

Version

Technisch geändert am 14.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde, bei persönlicher Abgabe des Antrages den Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • ggf. sich in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten),
  • ggf. eine Vollmacht, den Betreuerausweis oder eine Bestallungsurkunde.

Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck oder erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Grundsätzlich wird die Versorgung ab Antragstellung gewährt.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 11.11.2008

Technisch geändert am 20.12.2024

Stichwörter

Gefängnis, SED Opfer, Häftlingshilfe, Zuchthaus

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019