Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Hinweise für Schauenburg: Alters- und Ehejubiläen

    Zu besonderen Jubiläen - Geburtstage: 80. / 85. / 90. / 95 - ab dem 96. - jedes Jahr und Ehejubiläen: Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit - ist es Tradition, die Glückwünsche der Gemeinde Schauenburg - wenn gewünscht - persönlich zu überbringen.

    Zu besonderen Jubiläen - Geburtstage: 80. / 85. / 90. / 95 – ab dem 96. – jedes Jahr und Ehejubiläen: Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit - ist es Tradition, die Glückwünsche der Gemeinde Schauenburg - wenn gewünscht - persönlich zu überbringen.

    Beschreibung

    Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:

    50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
    90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.

    Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.

    Weitere Informationen unter folgendem Link:

    Hinweise für Schauenburg: Alters- und Ehejubiläen

    Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen

    Besuch des Bürgermeisters/ eines Beigeordneten

    Zu besonderen Jubiläen - Geburtstage: 80. / 85. / 90. / 95 - ab dem 96. - jedes Jahr und Ehejubiläen: Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit - ist es Tradition, die Glückwünsche der Gemeinde Schauenburg - wenn gewünscht - persönlich zu überbringen.


    Aufgrund des Datenschutzes ist es nicht mehr möglich, Ihre persönliche Erreichbarkeit bei Vereinen, Kirche oder ähnlichen Verbänden zu erfragen.
    Aus diesem Grund schreiben wir alle Jubilare (die keine Übermittlungssperre eingerichtet haben) zu Beginn des Quartales, in welches das Jubiläum fällt, postalisch an und bitten um Rückmeldung, ob ein Besuch seitens des Gemeindevorstands gewünscht ist. Wenn wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, senden wir Ihnen die Glückwünsche per Post zu..
    Daher unserer Bitte an alle Jubilare: Wenn Sie gern einen Besuch wünschen, melden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch im Vorzimmer des Bürgermeisters.
    Gern versuchen wir, die Besuche so frühzeitig wie möglich zu organisieren.
    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir von unangemeldeten Besuchen bei der erfreulich hohen Anzahl an Jubiläen absehen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

    Hinweis zur Übermittlungssperre: Die Bürgerinnen und Bürger, die ihr Jubiläum nicht in der Presse veröffentlichen sehen wollen, bekommen von Seiten der Gemeinde Schauenburg automatisch auch keinen Besuch. Wenn Sie an ihrem Ehrentag Besuch vom Bürgermeister oder einem Mitglied des Gemeindevorstandes wünschen, melden Sie sich bitte per Email oder telefonisch bis spätestens vier Wochen im Vorzimmer des Bürgermeisters.

    Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen

    Besuch des Bürgermeisters/ eines Beigeordneten

    Zu besonderen Jubiläen - Geburtstage: 80. / 85. / 90. / 95 – ab dem 96. – jedes Jahr und Ehejubiläen: Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit - ist es Tradition, die Glückwünsche der Gemeinde Schauenburg - wenn gewünscht - persönlich zu überbringen.


    Aufgrund des Datenschutzes ist es nicht mehr möglich, Ihre persönliche Erreichbarkeit bei Vereinen, Kirche oder ähnlichen Verbänden zu erfragen.
    Aus diesem Grund schreiben wir alle Jubilare (die keine Übermittlungssperre eingerichtet haben) zu Beginn des Quartales, in welches das Jubiläum fällt, postalisch an und bitten um Rückmeldung, ob ein Besuch seitens des Gemeindevorstands gewünscht ist. Wenn wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, senden wir Ihnen die Glückwünsche per Post zu..
    Daher unserer Bitte an alle Jubilare: Wenn Sie gern einen Besuch wünschen, melden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch im Vorzimmer des Bürgermeisters.
    Gern versuchen wir, die Besuche so frühzeitig wie möglich zu organisieren.
    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir von unangemeldeten Besuchen bei der erfreulich hohen Anzahl an Jubiläen absehen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

    Hinweis zur Übermittlungssperre: Die Bürgerinnen und Bürger, die ihr Jubiläum nicht in der Presse veröffentlichen sehen wollen, bekommen von Seiten der Gemeinde Schauenburg automatisch auch keinen Besuch. Wenn Sie an ihrem Ehrentag Besuch vom Bürgermeister oder einem Mitglied des Gemeindevorstandes wünschen, melden Sie sich bitte per Email oder telefonisch bis spätestens vier Wochen im Vorzimmer des Bürgermeisters.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Diese fertigt die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag aus. Die Urkunden für den 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie für den 100. und jeden weiteren Geburtstag fordert die Wohnsitzgemeinde bei der Hessischen Staatskanzlei an.

    Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.

    Ansprechpartner

    Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 1

    65183 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 521
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
      Linien:
      • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

    Telefax: +49 611 32-113708

    E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

    E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

    E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HSTK

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300

    34270 Schauenburg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Beantragung der Urkunden werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sofern der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wurde (Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG) oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt, fertigt auf Antrag die Wohnsitzgemeinde die Urkunden selbst aus oder fordert diese bei der Hessischen Staatskanzlei an.

    Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.

    Fristen

    Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausstellung einer Glückwunschurkunde spätestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 17.08.2017

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Goldene Hochzeit, Altersjubiläum, Gedenktag, HStK, Gnadenhochzeit, Lange Verheiratet, Kronjuwelenhochzeit, Jubiläum, Eiserne Hochzeit, Ehejubiläum, Jahrestag, Fest, Diamantene Hochzeit, Feiern, Hohe Geburtstage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)