Alters- und Ehejubiläen
Beschreibung
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Hinweise für Hosenfeld: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hosenfeld
Die Gemeinde Hosenfeld in Person des Ortsvorstehers bzw. des Bürgermeisters gratuliert zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
80., 85., 90., 95.ff. und jedem weiteren Geburtstag.
Eine Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt findet ab dem 70. Lebensjahr statt, zu allen runden bzw. halbrunden Geburtstagen. Sollten Sie dies nicht wünschen, informieren Sie bitte die Gemeinde Hosenfeld. Gerne können Sie hierzu auch eine entsprechende Übermittlungssperre beantragen.
Die Gemeinde Hosenfeld in Person des Ortsvorstehers bzw. des Bürgermeisters gratuliert zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
80., 85., 90., 95.ff. und jedem weiteren Geburtstag.
Eine Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt findet ab dem 70. Lebensjahr statt, zu allen runden bzw. halbrunden Geburtstagen. Sollten Sie dies nicht wünschen, informieren Sie bitte die Gemeinde Hosenfeld. Gerne können Sie hierzu auch eine entsprechende Übermittlungssperre beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Diese fertigt die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag aus. Die Urkunden für den 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie für den 100. und jeden weiteren Geburtstag fordert die Wohnsitzgemeinde bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.
Hinweise für Hosenfeld: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hosenfeld
Die Gemeinde Hosenfeld in Person des Ortsvorstehers bzw. des Bürgermeisters gratuliert zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
80., 85., 90., 95.ff. und jedem weiteren Geburtstag.
Eine Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt findet ab dem 70. Lebensjahr statt, zu allen runden bzw. halbrunden Geburtstagen. Sollten Sie dies nicht wünschen, informieren Sie bitte die Gemeinde Hosenfeld. Gerne können Sie hierzu auch eine entsprechende Übermittlungssperre beantragen.
Die Gemeinde Hosenfeld in Person des Ortsvorstehers bzw. des Bürgermeisters gratuliert zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
80., 85., 90., 95.ff. und jedem weiteren Geburtstag.
Eine Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt findet ab dem 70. Lebensjahr statt, zu allen runden bzw. halbrunden Geburtstagen. Sollten Sie dies nicht wünschen, informieren Sie bitte die Gemeinde Hosenfeld. Gerne können Sie hierzu auch eine entsprechende Übermittlungssperre beantragen.
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Stichwörter
HSTK
Gemeinde Hosenfeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Maria Fladung
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
E-Mail: mf@gemeinde-hosenfeld.de
Telefon Festnetz: 06650 9620-28
Formulare
Beantragung einer Übermittlungssperre
Landkreis Fulda - Verwaltungsleitung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-302
Telefon: 0661 6006-301
Telefax: 0661 6006-9009
E-Mail: landrat@landkreis-fulda.de
E-Mail: ekb@landkreis-fulda.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung der Urkunden werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sofern der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wurde (Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG) oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt, fertigt auf Antrag die Wohnsitzgemeinde die Urkunden selbst aus oder fordert diese bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.
Fristen
Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausstellung einer Glückwunschurkunde spätestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 17.08.2017
Stichwörter
Goldene Hochzeit, Altersjubiläum, Gedenktag, HStK, Gnadenhochzeit, Lange Verheiratet, Kronjuwelenhochzeit, Jubiläum, Eiserne Hochzeit, Ehejubiläum, Jahrestag, Fest, Diamantene Hochzeit, Feiern, Hohe Geburtstage