Alters- und Ehejubiläen
Beschreibung
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Zuständig ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Diese fertigt die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag aus. Die Urkunden für den 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie für den 100. und jeden weiteren Geburtstag fordert die Wohnsitzgemeinde bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Stichwörter
HSTK
Haupt- und Personalamt
Aktuelles
Das Haupt- und Personalamt/die Kämmerei und die Finanzabteilung haben viele Aufgabengebiete. Die Personalsachbearbeitung, das Vorbereiten von Sitzungen, Kindergartenangelegenheiten, Vereinsförderungen und Feuerwehrsachbearbeitungen sind nur einige Bereiche, die durch das Hauptamt abgedeckt werden. Ausführliche Beschreibungen finden Sie bei den Mitarbeitern.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1612(Monika Fischer)
Telefon: 06657 987-1613(Katja Burghardt)
Telefon: 06657 987-1611(Georg Kling)
Telefon: 06657 987-1616(Michaela Bräuning)
Telefon: 06657 987-1615(Lea Reinhardt)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: georg.kling@hofbieber.de(Georg Kling)
E-Mail: monika.fischer@hofbieber.de(Monika Fischer)
E-Mail: burkhardt.katja@hofbieber.de(Katja Burkhardt)
E-Mail: lea.reinhardt@hofbieber.de(Lea Reinhardt)
Kontaktperson
Frau Monika Fischer (Bürgermeistersekretärin)
Frau Lea Reinhardt (Stabstelle Bürgermeister)
Frau Katja Burkhardt (Verwaltungsangestellte)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06657 987-1613
Fax: 06657 987-1699
E-Mail: katja.burkhardt@hofbieber.de
Internet
Weitere Informationen
Georg Kling
Amtsleiter
1. Betriebsleiter Gemeindewerke / Standesbeamter
- Kämmerei
- Personalamt
- Hauptamt
-Sport- und Vereinsförderung
Monika Fischer
Bürgermeistersektretärin
- Assistenz Bürgermeister
-Personalsachbearbeitung
-Lohn- und Gehaltsrechnungen
- Arbeissicherheit
Katja Burkhardt
Verwaltungsfachangestellte
- Gremienarbeit
- Sitzungsdienst
- Ehrungen
- Feuerwehrwesen
Michaela Bräuning
Verwaltungsfachangestellte
- Personalwesen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lea Reinhardt
Stabstelle Bürgermeister
- Projektarbeit z.B. Einführung neue Finanzsoftware mit Zusatzmodulen
- Projektleitung Jahresabschlüsse Gemeinde und Eigenbetrieb
- Finanzen
- Anlagenbuchhaltung
- Öffentlichkeitsarbeit Bürgermeister
Landkreis Fulda - Verwaltungsleitung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-302
Telefon: 0661 6006-301
Telefax: 0661 6006-9009
E-Mail: landrat@landkreis-fulda.de
E-Mail: ekb@landkreis-fulda.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung der Urkunden werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sofern der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wurde (Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG) oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt, fertigt auf Antrag die Wohnsitzgemeinde die Urkunden selbst aus oder fordert diese bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.
Fristen
Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausstellung einer Glückwunschurkunde spätestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 17.08.2017
Stichwörter
Jubiläum, Gedenktag, Hohe Geburtstage, Feiern, Kronjuwelenhochzeit, HStK, Ehejubiläum, Diamantene Hochzeit, Fest, Lange Verheiratet, Gnadenhochzeit, Altersjubiläum, Jahrestag, Eiserne Hochzeit, Goldene Hochzeit