Alters- und Ehejubiläen
Beschreibung
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Hinweise für Bad Endbach: Alters- und Ehejubiläen
Die Gemeinde Bad Endbach beglückwünscht Ihre Bürger bei besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen.
Sie behält sich vor, bei Alters- und Ehejubilaren eine Gratulation auszusprechen. Nach vorheriger Absprache mit dem/der Jubilar/in wird auf Wunsch ein Besuchstermin mit dem Bürgermeister oder seinem Vertreter vereinbart.
Voraussetzung für die Gratulation ist, dass Sie keine entsprechende Auskunftssperre bei der Meldebehörde eingetragen haben.
Ebenso richtet die Meldebehörde gem. § 52 Bundesmeldegesetz von Amts wegen einen bedingten Sperrvermerk für Personen ein, wenn sie in
- einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge,
- Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen,
- Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder
- Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen
gemeldet sind
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Diese fertigt die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag aus. Die Urkunden für den 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie für den 100. und jeden weiteren Geburtstag fordert die Wohnsitzgemeinde bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Stichwörter
HSTK
Gemeinde Bad Endbach - Fachbereich Zentrale Dienste
Adresse
Postanschrift
Herborner Straße 1
35080 Bad Endbach
Öffnungszeiten
Montag -Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Fuchs
Postanschrift
Herborner Str. 1
35080 Bad Endbach
Fax: 02776 801-21
Telefon Festnetz: 02776 801-34
E-Mail: simone.fuchs@bad-endbach.info
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung der Urkunden werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sofern der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wurde (Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG) oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt, fertigt auf Antrag die Wohnsitzgemeinde die Urkunden selbst aus oder fordert diese bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.
Fristen
Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausstellung einer Glückwunschurkunde spätestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 17.08.2017
Stichwörter
Ehejubiläum, Jahrestag, Kronjuwelenhochzeit, Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Hohe Geburtstage, Fest, Eiserne Hochzeit, Feiern, Altersjubiläum, Gedenktag, Gnadenhochzeit, Jubiläum, Lange Verheiratet, HStK