Alters- und Ehejubiläen
Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Was?
Altersjubiläen:
- Ab dem 80. Lebensjahr erhalten Sie eine Glückwunschkarte des Magistrats.
- Mit Vollendung des 90., 95., 100. und dann jedes weiteren Lebensjahres: Bei positiver Rückmeldung werden Urkunden von Stadt und Land, Geburtstagskarten von Stadt und Kreis, sowie ein Geschenk von der Stadt durch ein Magistratsmitglied übergeben.
- Ist trotz einer Auskunftssperre ein Besuch bzw. eine Urkunde erwünscht, so können sich die Jubilare für die weitere Organisation gerne an das Dezernat 1 wenden.
Ehejubiläen:
- Goldene Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
- Kupferne Hochzeit (70 Jahre)
- Bei positiver Rückmeldung werden Urkunden von Stadt, Kreis und Land, sowie ein Geschenk übergeben.
Das ist die Ehrenordnung der Stadt Rodgau.
Sie wünschen keinen Besuch, eine Karte/Urkunde oder Ähnliches?
- Dann müssen Sie für jede Person eine Übermittlungssperre im Bürgerservice der Stadt Rodgau beantragen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.
Beschreibung
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde. Diese fertigt die Urkunden zum 50. und 60. Hochzeitstag sowie zum 90. und 95. Geburtstag aus. Die Urkunden für den 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie für den 100. und jeden weiteren Geburtstag fordert die Wohnsitzgemeinde bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Die Urkunde wird am Jubiläumstag von der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder von einer hiermit beauftragten Amtsperson überreicht.
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 611 32-0
Telefon Festnetz: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Fax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Stichwörter
HSTK
Stadt Rodgau - Dezernat I
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: buergermeister@rodgau.de
Kontaktperson
Frau Sahin
Herr Breitenbach
Hausanschrift
Fax: 06106 693-2001
E-Mail: buergermeister@rodgau.de
E-Mail: DezernatI@rodgau.de
Telefon Festnetz: 06106 693-1100
Frau Massoth
Weitere Informationen
Grußwort des Bürgermeisters Max Breitenbach mit Lebenslauf
Das Dezernat I des Bürgermeisters verantwortet die Finanzen, die Stadtplanung, verwaltungsinterne Bereiche inkl. des Personals der Stadt Rodgau, die Stabstelle Feuerwehr, die Wirtschaftsförderung, die Stabsstelle Stadtentwicklung sowie die Stadtwerke Rodgau.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Vertretung der Stadt nach außen
- Vorsitzender des Magistrates, der gemeinsam die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorbereitet und ausführt
- Aufstellung des Haushaltsplans
- Bestimmung der Organisation und Ausrichtung der Verwaltung
- Leitung der Stadtverwaltung und Dienstvorgesetzter aller städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Direkte Verantwortung für die zugeordneten Organisationseinheiten
- Alters- und Ehejubiläen gemäß der Ehrenordnung
erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung der Urkunden werden keine weiteren Unterlagen benötigt. Sofern der Übermittlung der Daten nicht widersprochen wurde (Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG) oder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt, fertigt auf Antrag die Wohnsitzgemeinde die Urkunden selbst aus oder fordert diese bei der Hessischen Staatskanzlei an.
Maßgebend für die Ehrung ist das Datum der standesamtlichen Trauung oder die Vollendung des jeweiligen Lebensjahres. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz in Hessen haben. Ehejubilare dürfen nicht dauernd getrennt leben.
Fristen
Es wird empfohlen, den Antrag auf Ausstellung einer Glückwunschurkunde spätestens vier Wochen vor dem Jubiläumsdatum bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 17.08.2017
Stichwörter
Altersjubiläum, HStK, Diamantene Hochzeit, Lange Verheiratet, Hohe Geburtstage, Feiern, Kronjuwelenhochzeit, Gedenktag, Jahrestag, Gnadenhochzeit, Fest, Jubiläum, Eiserne Hochzeit, Goldene Hochzeit, Ehejubiläum