Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung
Tierschutz
Beschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 05631 954-1753
E-Mail: veterinaeramt@lkwafkb.de
Kontaktperson
Dr. Angela Knoche
Dr. Vanessa Nippold
Stadt Frankenau - Allgemeine Verwaltung/Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30-11.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag 08.30-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Freitag 08.30-12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
HMUKLV, Tierschutzgesetz, Tierhalter, Tierschutzrecht, Tiere, Schutz, Tierschutz, Tierschutzverein, Tierzucht