Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Tierschutz

    Beschreibung

    Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 53.8 - Tierschutz und Tiergesundheit

    Beschreibung

    Unsere Arbeit dient dem Wohlbefinden der landwirtschaftlichen Nutztiere und der privat gehaltenen Tiere. Darüber hinaus der Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen.

    Tierschutz hat in Hessen Verfassungsrang und damit auch gesetzlich eine sehr hohe Wertigkeit. Die landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen werden routinemäßig aufgesucht und auf die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzvorschriften überprüft. Dabei hat auch die Kontrolle des Arzneimitteleinsatzes in diesen Betrieben eine besondere Bedeutung. Sie dient auch dem Schutz der Verbraucher im Hinblick auf die Entwicklung antibiotikaresistenter Keime und dem Nachweis von Rückständen in unseren Lebensmitteln, die gesundheitsschädlich sind.

    Private Tierhaltungen geben häufig Anlass zu Beschwerden aus der Bevölkerung und werden nach offiziellen Anzeigen immer überprüft. Auch anonymen Anzeigen wird zum Wohle der Tiere nachgegangen.
    Gewerbliche Kleintierhaltungen, wie z. B. Zoogeschäfte, aber auch Tierheime und Hundeschulen, benötigen besondere Genehmigungen zur Ausübung des Gewerbes und werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
    Die Überwachung der Einhaltung von Tierschutzvorschriften in den Schlachtbetrieben, wie z. B. Umgang mit den Tieren vor der Schlachtung, oder die Durchführung einer korrekten Betäubung sind ebenfalls wichtige Aufgaben der Arbeitsgruppe.

    Die Überwachung des Transportes von landwirtschaftlichen Nutztieren nimmt immer mehr an Bedeutung zu und wird sehr restriktiv gehandhabt. Der illegale Welpenhandel soll durch regelmäßige Kontrollen z. B. auch auf Autobahnen möglichst unterbunden werden.

    Weitere Informationen zu den Themen Tierschutz und Tiergesundheit finden Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    HMUKLV, Tierschutzgesetz, Tierhalter, Tierschutzrecht, Tiere, Schutz, Tierschutz, Tierschutzverein, Tierzucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)