Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung
Tierschutz
Beschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
HMUKLV, Tierschutzgesetz, Tierhalter, Tierschutzrecht, Tiere, Schutz, Tierschutz, Tierschutzverein, Tierzucht