Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung
Mehr als 143 Gemeinschaften kämpfen für die Rechte älterer Menschen in Hessen. Wie sie sich gegen den demokratischen Einflussmangel stemmen, erfahrt ihr hier!
Beschreibung
Kommunale Seniorenvertretungen
Der scheinbar unauflösliche Gegensatz zwischen der großen Zahl älterer Menschen einerseits und ihrer geringen Einflussmöglichkeit in demokratischen Entscheidungsprozessen andererseits hat schon in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zur Bildung von Interessenvertretungen älterer Menschen geführt. Die Bezeichnung als "Seniorenvertretungen" gehört inzwischen zum allgemeinen Sprachgebrauch. Die zwar langsam, aber stetig wachsende Zahl solcher Seniorenvertretungen - derzeit ca. 143 in Hessen - wird auch von Wissenschaft und Politik als legitime Vertretung älterer Menschen zur Teilhabe an Entscheidungsprozessen im vorparlamentarischen Raum angesehen.
Kommunale Seniorenvertretungen führen unterschiedliche Bezeichnungen - Seniorenbeirat, Seniorenreferat, Seniorenforum u.ä. - und beruhen in der Art ihrer Bildung, Rechtsform und Zielsetzung auf verschiedenen Grundlagen (kommunale Satzungen, Geschäftsordnungen, Richtlinien oder Vereinsatzungen). Gemeinsame Mindeststandards zu sichern und damit auch eine größere Durchsetzungsfähigkeit ihrer Interessen anzustreben, ist ein Ziel des freiwilligen Zusammenschlusses der kommunalen Seniorenvertretungen in der Landesseniorenvertretung Hessen (LSVH).
Die Landesseniorenvertretung Hessen e. V. (LSVH) ist der freiwillige Zusammenschluss der in Städten, Gemeinden und Landkreisen gebildeten Seniorenvertretungen in Hessen. Sie arbeitet ehrenamtlich, parteipolitisch neutral, überkonfessionell und verbandsunabhängig; sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:
- Die LSVH e.V. sieht sich als Interessenvertretung älterer Menschen auf Landesebene
- Die Landesregierung beteiligt die LSVH e.V. in allen Angelegenheiten des Landes, die diese Interessen in besonderer Weise betreffen. Ansprechpartner der LSVH e.V. ist das für Seniorenpolitik zuständige Ressort der hessischen Landesregierung.
- Die LSVH e.V. sieht ihre Aufgabe neben Informationen in den Bereichen der Seniorenpolitik auch in der Unterstützung bestehender sowie bei der Gründung neuer Seniorenvertretungen.
- Die LSVH e.V. sieht sich als Impulsgeber für seniorenpolitische Themen.
zuständige Stelle
Seniorenvertretungen
Zuständigkeit
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung
Bei Fragen bzw. Anregungen wenden Sie sich bitte an den Seniorenbeirat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda:
Herr 1. Vorsitzender Hans Heise
Beratungsbüro (3. Obergeschoss) des Familienzentrums
Weidenberggasse 13
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon: +49 6623 3211
E-Mail: seniorenbeirat@rotenburg.de
Die Sprechzeiten sind im Normalfall jeweils der 1. Mittwoch eines Monats in der Zeit von 15.00 - 17.00 Uhr. Das Beratungsbüro ist barrierefrei per Aufzug zu erreichen.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Familie, Bildung, Soziales und Kita-Angelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontaktperson
Frau Ann-Cathrin Kolar
Postanschrift
Weidenberggasse 13
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-163
Telefon Festnetz: +49 6623 933-133
E-Mail: ann-cathrin.kolar@rotenburg.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Seniorenbeirat, Rentner, Senioren, Seniorenvertretung, Seniorinnen, Rentnerinnen, Seniorenrat, Landesseniorenvertretung