Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung
Mehr als 143 Gemeinschaften kämpfen für die Rechte älterer Menschen in Hessen. Wie sie sich gegen den demokratischen Einflussmangel stemmen, erfahrt ihr hier!
Beschreibung
Kommunale Seniorenvertretungen
Der scheinbar unauflösliche Gegensatz zwischen der großen Zahl älterer Menschen einerseits und ihrer geringen Einflussmöglichkeit in demokratischen Entscheidungsprozessen andererseits hat schon in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zur Bildung von Interessenvertretungen älterer Menschen geführt. Die Bezeichnung als „Seniorenvertretungen“ gehört inzwischen zum allgemeinen Sprachgebrauch. Die zwar langsam, aber stetig wachsende Zahl solcher Seniorenvertretungen – derzeit ca. 143 in Hessen – wird auch von Wissenschaft und Politik als legitime Vertretung älterer Menschen zur Teilhabe an Entscheidungsprozessen im vorparlamentarischen Raum angesehen.
Kommunale Seniorenvertretungen führen unterschiedliche Bezeichnungen – Seniorenbeirat, Seniorenreferat, Seniorenforum u.ä. – und beruhen in der Art ihrer Bildung, Rechtsform und Zielsetzung auf verschiedenen Grundlagen (kommunale Satzungen, Geschäftsordnungen, Richtlinien oder Vereinsatzungen). Gemeinsame Mindeststandards zu sichern und damit auch eine größere Durchsetzungsfähigkeit ihrer Interessen anzustreben, ist ein Ziel des freiwilligen Zusammenschlusses der kommunalen Seniorenvertretungen in der Landesseniorenvertretung Hessen (LSVH).
Die Landesseniorenvertretung Hessen e. V. (LSVH) ist der freiwillige Zusammenschluss der in Städten, Gemeinden und Landkreisen gebildeten Seniorenvertretungen in Hessen. Sie arbeitet ehrenamtlich, parteipolitisch neutral, überkonfessionell und verbandsunabhängig; sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:
- Die LSVH e.V. sieht sich als Interessenvertretung älterer Menschen auf Landesebene
- Die Landesregierung beteiligt die LSVH e.V. in allen Angelegenheiten des Landes, die diese Interessen in besonderer Weise betreffen. Ansprechpartner der LSVH e.V. ist das für Seniorenpolitik zuständige Ressort der hessischen Landesregierung.
- Die LSVH e.V. sieht ihre Aufgabe neben Informationen in den Bereichen der Seniorenpolitik auch in der Unterstützung bestehender sowie bei der Gründung neuer Seniorenvertretungen.
- Die LSVH e.V. sieht sich als Impulsgeber für seniorenpolitische Themen.
zuständige Stelle
Seniorenvertretungen
Ansprechpartner
Landkreis Fulda
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Fulda - Kreiskasse
Empfänger: Landkreis Fulda - Kreiskasse
IBAN: DE16 5305 0180 0000 0000 17
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stichwörter
Landratsamt Fulda
Gemeinde Kalbach
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Freitag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Bürgerbüro zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landesseniorenvertretung, Rentnerinnen, Seniorenbeirat, Seniorenvertretung, Seniorenrat, Rentner, Seniorinnen, Senioren