Seniorenvertretungen Förderung

    Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung

    Mehr als 143 Gemeinschaften kämpfen für die Rechte älterer Menschen in Hessen. Wie sie sich gegen den demokratischen Einflussmangel stemmen, erfahrt ihr hier!

    Beschreibung

    Kommunale Seniorenvertretungen

    Der scheinbar unauflösliche Gegensatz zwischen der großen Zahl älterer Menschen einerseits und ihrer geringen Einflussmöglichkeit in demokratischen Entscheidungsprozessen andererseits hat schon in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zur Bildung von Interessenvertretungen älterer Menschen geführt. Die Bezeichnung als „Seniorenvertretungen“ gehört inzwischen zum allgemeinen Sprachgebrauch. Die zwar langsam, aber stetig wachsende Zahl solcher Seniorenvertretungen – derzeit ca. 143 in Hessen – wird auch von Wissenschaft und Politik als legitime Vertretung älterer Menschen zur Teilhabe an Entscheidungsprozessen im vorparlamentarischen Raum angesehen.
    Kommunale Seniorenvertretungen führen unterschiedliche Bezeichnungen – Seniorenbeirat, Seniorenreferat, Seniorenforum u.ä. – und beruhen in der Art ihrer Bildung, Rechtsform und Zielsetzung auf verschiedenen Grundlagen (kommunale Satzungen, Geschäftsordnungen, Richtlinien oder Vereinsatzungen). Gemeinsame Mindeststandards zu sichern und damit auch eine größere Durchsetzungsfähigkeit ihrer Interessen anzustreben, ist ein Ziel des freiwilligen Zusammenschlusses der kommunalen Seniorenvertretungen in der Landesseniorenvertretung Hessen (LSVH).

    Die Landesseniorenvertretung Hessen e. V. (LSVH) ist der freiwillige Zusammenschluss der in  Städten, Gemeinden und Landkreisen gebildeten Seniorenvertretungen in Hessen. Sie arbeitet ehrenamtlich,  parteipolitisch neutral, überkonfessionell und verbandsunabhängig; sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.

    Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:

    • Die LSVH e.V. sieht sich als Interessenvertretung älterer Menschen auf Landesebene
    • Die Landesregierung beteiligt die LSVH e.V. in allen Angelegenheiten des Landes, die diese Interessen in besonderer Weise betreffen. Ansprechpartner der LSVH e.V. ist das für Seniorenpolitik zuständige Ressort der hessischen Landesregierung.
    • Die LSVH e.V. sieht ihre Aufgabe neben Informationen in den Bereichen der Seniorenpolitik auch in der Unterstützung bestehender sowie bei der Gründung neuer Seniorenvertretungen.
    • Die LSVH e.V. sieht sich als Impulsgeber für seniorenpolitische Themen.

    zuständige Stelle

    Seniorenvertretungen

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grebenhain

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 51

    36355 Grebenhain

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
    Öffnungszeiten der Zulassungsstelle: Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Annahmeschluss ist jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Service-Center, Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 51

    36355 Grebenhain

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Öffnungszeiten der Zulassungsstelle: Montag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr Annahmeschluss ist jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Amt für Soziales und Ausländerrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    individuelle Öffnungszeiten der einzelnen Sachgebiete

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 21.05.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Landesseniorenvertretung, Rentnerinnen, Seniorenbeirat, Seniorenvertretung, Seniorenrat, Rentner, Seniorinnen, Senioren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)