Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung
    99128025012000

    Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Beschreibung

    Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

    Benötigt werden für

    • Europawahlen
      2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
    • Bundestagswahlen
      200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
    • Landtagswahlen
      50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
    • Direktwahlen
      zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neukirchener Straße 1

    34633 Ottrau

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 9
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

    zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06639 9609-17

    Fax: 06639 9609-30

    E-Mail: ewo@ottrau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    30.2 - Kommunalaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05681 775-3020

    Fax: 05681 775-704028

    E-Mail: kommunalaufsicht@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlrechtsbescheinigung, Wahlschein, Wahlleitung, Wahlberechtigt, Landtagswahl, Wahlvorschlag, Wahlgesetz, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019