Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
- Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste - Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste - Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste - Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Espenau - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Espenau-Hohenkirchen, Mitte
Linien:- Bus: Linie Linie 47
- Bus: Linie Linie 47.1 - Innerortsverkehr
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schmidt (Fachbereichsleitung)
Telefon Festnetz: 05673 9993-19
E-Mail: m.schmidt@espenau.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlschein, Wahlrechtsbescheinigung, Wahlvorschlag, Landtagswahl, Wahlleitung, Wahlberechtigt, Wahl, Wahlgesetz