Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
- Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste - Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste - Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste - Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Poppenhausen - Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag 13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06658 9600-14
Telefon Festnetz: 06658 9600-15
Telefon Festnetz: 06658 96000
Fax: 06658 9600-22
E-Mail: info@poppenhausen-wasserkuppe.de
Kontaktperson
Herr Thomas Metzler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06658 9600-14
Frau Silvia Kern
Hausanschrift
Fax: 06658 9600-22
E-Mail: s.kern@poppenhausen-wasserkuppe.de
Telefon Festnetz: 06658 9600-15
Gemeinde Poppenhausen - Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag 13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06658 9600-11
Telefon Festnetz: 06658 9600-17
Fax: 06658 9600-22
E-Mail: info@poppenhausen-wasserkuppe.de
Kontaktperson
Herr David Wagner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06658 9600-17
E-Mail: d.wagner@poppenhausen-wasserkuppe.de
Fax: 06658 9600-22
Herr Thomas Metzler
Frau Silvia Kern
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlberechtigt, Wahlvorschlag, Wahlgesetz, Wahl, Wahlleitung, Wahlrechtsbescheinigung, Landtagswahl, Wahlschein