Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
- Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste - Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste - Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste - Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Haupt- und Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung:
Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
Mi 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr
Fr 08.00 bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro:
Mo. Di. Do. 08.00 bis 16.00 Uhr
Mi. 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr
Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Sa.* 10.00 bis 12.00 Uhr
* nur in geraden Kalenderwochen
Kontakt
Telefon: 06659 979-25
E-Mail: hauptamt@eichenzell.de
Kontaktperson
Herr Marco Schlender (Leiter Hauptamt)
Telefon Festnetz: 06659 979-25
E-Mail: hauptamt@eichenzell.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bezahlsysteme
Bankverbindung
Gemeinde Eichenzell
Empfänger: Gemeinde Eichenzell
IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Weitere Informationen
Stichwörter
Gremien, Gremienbüro, Büro der Stadtverordnetenversammlung, Hauptamt, Personal, Personalabteilung, Personalamt, Personalverwaltung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlleitung, Wahlberechtigt, Wahlschein, Wahlrechtsbescheinigung, Landtagswahl, Wahlgesetz, Wahl, Wahlvorschlag