Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung
    99128025012000

    Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Beschreibung

    Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

    Benötigt werden für

    • Europawahlen
      2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
    • Bundestagswahlen
      200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
    • Landtagswahlen
      50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
    • Direktwahlen
      zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Hinweise für Marburg: Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Bei der Universitätsstadt Marburg ist das Wahlamt zuständig:

    Johanna Bose Telefon:  06421 201-1050 johanna.bose@marburg-stadt.de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barfüßerstraße 50
    35037 Marburg

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Montag, Dienstag und Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06421 201-1050

    Fax: 06421 201-1300

    E-Mail: wahlen@marburg-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahl, Wahlvorschlag, Wahlrechtsbescheinigung, Wahlberechtigt, Wahlleitung, Wahlgesetz, Wahlschein, Landtagswahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019