Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Beschreibung

    Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

    Benötigt werden für

    • Europawahlen
      2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
    • Bundestagswahlen
      200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
    • Landtagswahlen
      50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
    • Direktwahlen
      zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breidenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Fußläufig erreichbar
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Terminvereinbarung

    Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.

    Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.

    Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Überweisung, Überweisung/Zahlschein, Überweisung, Paypal

    Bankverbindung

    Gemeinde Breidenbach

    Empfänger: Gemeinde Breidenbach

    IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56

    BIC: HELADEF1MAR

    Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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    Stichwörter

    Gemeinde, Gemeinden, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Fußläufig erreichbar
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
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      • Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlleitung, Wahlschein, Wahlrechtsbescheinigung, Wahlberechtigt, Wahlvorschlag, Landtagswahl, Wahl, Wahlgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019