Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung
    99128025012000

    Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Beschreibung

    Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

    Benötigt werden für

    • Europawahlen
      2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
    • Bundestagswahlen
      200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
    • Landtagswahlen
      50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
    • Direktwahlen
      zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Bürgerservice / Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    35767 Breitscheid

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

    Do:                      zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)

    Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02777 9133-11

    Fax: 02777 9133-26

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung
    • Bargeldzahlung
    • Paypal

    Bankverbindung

    Gemeinde Breitscheid

    Empfänger: Gemeinde Breitscheid

    IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Überweisung, Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.), Barzahlung, Lastschrift

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlberechtigt, Wahlvorschlag, Wahlgesetz, Wahl, Wahlleitung, Wahlrechtsbescheinigung, Landtagswahl, Wahlschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019