Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
- Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste - Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste - Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste - Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Hinweise für Steinbach (Taunus): Spezielle Hinweise für Stadt Steinbach
Bitte wenden Sie sich an die unten angegebenen Behörden.
Bitte wenden Sie sich an die unten angegebenen Behörden.
Ansprechpartner
Stadt Steinbach - Amt 1.2 - Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
Rathaus
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@stadt-steinbach.de
Stadt Steinbach - Amt 1.1 - Abteilung Innere Verwaltung, Personal und Organisationsmanagement
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 20
Postfach
61449 Steinbach (Taunus)
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: hauptamt@stadt-steinbach.de
Kontaktperson
Herr Sebastian Köhler
Herr Patrik Hafeneger
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
Rathaus
Telefon Festnetz: 06171 700093
Fax: 06171 70009093
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlvorschlag, Landtagswahl, Wahlrechtsbescheinigung, Wahl, Wahlberechtigt, Wahlschein, Wahlleitung, Wahlgesetz