Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Beschreibung

    Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

    Benötigt werden für

    • Europawahlen
      2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
    • Bundestagswahlen
      200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
    • Landtagswahlen
      50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
    • Direktwahlen
      zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Wahlen

    Beschreibung

    Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, weiter gestärkt.

    Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.

    Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der (Ober-)Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen - aufgrund der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung - in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.

    In Rüsselsheim kommen bei einer Kommunalwahl die Wahl zu den Ortsbeiräten in Bauschheim und Königstädten hinzu.

    Die Wahl zur Seniorenvertretung wird ebenfalls vom hiesigen Wahlamt durchgeführt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 9

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Auskunftssperren, allgemeine Auskünfte, Wahlen
    • Allgemeine Auskünfte, Wahlen
    • Allgemeine Auskünfte, Wahlen

    Stichwörter

    Wahlangelegenheiten, Wahlen, Wahlen und Statistik

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

    Vordrucke zu aktuellen Wahlen finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters:

    Land Hessen | Informationen zu Wahlen

    Vordrucke zu aktuellen Wahlen finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters:

    Land Hessen | Informationen zu Wahlen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlleitung, Wahlschein, Wahlrechtsbescheinigung, Wahlberechtigt, Wahlvorschlag, Landtagswahl, Wahl, Wahlgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019