Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
- Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste - Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste - Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste - Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Hinweise für Messel: Spezielle Hinweise für Gemeinde Messel
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Messel - Zentrale Dienste, Bürgerservice, Kinder und Jugend (FB 2)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Donnerstag:
07:30 - 12:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 06159 71570
Telefax: 06159 715713
E-Mail: einwohnermeldeamt@messel.de
E-Mail: personalverwaltung@messel.de
Kontaktperson
Herr Juan Antonio Picón Silva
Hausanschrift
E-Mail: nachrichtenblatt@messel.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@messel.de
Telefon Festnetz: 06159 715718
E-Mail: gewerbeamt@messel.de
Frau Jaspreet Kaur Singh
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlvorschlag, Landtagswahl, Wahlrechtsbescheinigung, Wahl, Wahlberechtigt, Wahlschein, Wahlleitung, Wahlgesetz