Wahlen
Beschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Wahlen
Organisation und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Hessischen Landtag, zum Kreistag und der Landratsdirektwahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.
Ansprechpartner
Gemeinde Schrecksbach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Parkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechstunde)
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr (offene Sprechstunde)
Hinweis: Ausserhalb der offenen Sprechstunde nur mit Terminvergabe
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wählen, Wahlgang, Bürgermeisterwahl, Kommunalwahl, Wahl, Bundestagswahl, Votum, Landratswahl, Wahlen, Landtagswahl