Wahlen
Beschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.
Ansprechpartner
Stadt Liebenau
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Lacheweg 1
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Lacheweg 1
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Wahlen
Für die Kandidatur bei Wahlen werden einige Unterlagen gefordert, die für jede Wahl unterschiedlich sind. Nähere Informationen werden vor jeder Wahl gesondert bekanntgegeben. Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei dem Fachdienst Kommunalaufsicht/Wahlen des Landkreises Kassel
Für die Kandidatur bei Wahlen werden einige Unterlagen gefordert, die für jede Wahl unterschiedlich sind. Nähere Informationen werden vor jeder Wahl gesondert bekanntgegeben. Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei dem Fachdienst Kommunalaufsicht/Wahlen des Landkreises Kassel
Fristen
Hinweise für Kassel: Wahlen
Nähere Informationen werden vor jeder Wahl gesondert bekanntgegeben. Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei dem Fachdienst Kommunalaufsicht/Wahlen des Landkreises Kassel.
Nähere Informationen werden vor jeder Wahl gesondert bekanntgegeben. Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei dem Fachdienst Kommunalaufsicht/Wahlen des Landkreises Kassel.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Kassel: Wahlen
Für Bundestagswahlen ist der Kreiswahlleiter des Landkreises Kassel nicht zuständig, da der Landkreis in zwei Wahlkreise aufgeteilt wurde. Zuständig sind die Wahlleiter des Landkreises Waldeck-Frankenberg bzw. der Stadt Kassel.
Für Bundestagswahlen ist der Kreiswahlleiter des Landkreises Kassel nicht zuständig, da der Landkreis in zwei Wahlkreise aufgeteilt wurde. Zuständig sind die Wahlleiter des Landkreises Waldeck-Frankenberg bzw. der Stadt Kassel.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahl, Landratswahl, Votum, Kommunalwahl, Landtagswahl, Wahlen, Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, Wählen, Wahlgang