Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung

    Wahlen

    Beschreibung

    Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
    Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.

    Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.

    Hinweise für Kassel: Wahlen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Calden - Wahlamt

    Adresse

    Postanschrift

    Holländische Straße 35

    34379 Calden

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag: 8:00 - 12:00 Dienstag: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Wahlen

    Für die Kandidatur bei Wahlen werden einige Unterlagen gefordert, die für jede Wahl unterschiedlich sind. Nähere Informationen werden vor jeder Wahl gesondert bekanntgegeben. Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei dem Fachdienst Kommunalaufsicht/Wahlen des Landkreises Kassel

    Fristen

    Hinweise für Kassel: Wahlen

    Nähere Informationen werden vor jeder Wahl gesondert bekanntgegeben. Auskünfte hierzu erhalten Sie auch bei dem Fachdienst Kommunalaufsicht/Wahlen des Landkreises Kassel.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kassel: Wahlen

    Für Bundestagswahlen ist der Kreiswahlleiter des Landkreises Kassel nicht zuständig, da der Landkreis in zwei Wahlkreise aufgeteilt wurde. Zuständig sind die Wahlleiter des Landkreises Waldeck-Frankenberg bzw. der Stadt Kassel.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wählen, Wahlgang, Bürgermeisterwahl, Kommunalwahl, Wahl, Bundestagswahl, Votum, Landratswahl, Wahlen, Landtagswahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English