Wahlen
Beschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Nähere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter folgendem Link: https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/politik-verwaltung/wahlen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Informationen insbesondere zu Wahlen auf Landkreisebene (Landratswahlen, Kreiswahlen, Landtagswahlen, Europawahlen) erhalten Sie beim Amt für Öffentliche Ordnung, Fachdienst Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Postanschrift
Postfach 1552
65535 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
Telefax: 06431 296-391
E-Mail: 30.10@Limburg-Weilburg.de
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Kommunalaufsicht und Wahlen
Beschreibung
Der Sachbereich Kommunalaufsicht unterstützt die 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie deren Zweckverbände in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten in allen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung (Aufgabenbereiche des eigenen Wirkungskreises).
Die kommunale Finanzaufsicht richtet ihr besonderes Augenmerk auf die Schwerpunkte Haushaltswirtschaft und wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, der Zweckverbände und der Wasserverbände. Neben der Prüfung der Haushaltspläne und ggf. Genehmigung der Haushaltssatzungen ist die Aufsichtsbehörde gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen bestrebt, die Kommunen möglichst frühzeitig zu entsprechenden Sanierungsbemühungen anzuhalten.
Im Rahmen der Dienstaufsicht nimmt die Kommunalaufsicht Obliegenheiten des Dienstvorgesetzten gegenüber den kommunalen Wahlbeamten (Bürgermeister, Mitglieder der Gemeindevorstände und Verbandsvorstände) wahr.
Dem Sachbereich ist ferner das Arbeitsgebiet Wahlen angegliedert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen alle organisatorischen Aufgaben des Kreiswahlleiters, die dieser bei den Wahlen zu erfüllen hat.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: 30.10@Limburg-Weilburg.de
Gemeinde Weinbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 06471 9430-26
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-weinbach.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wählen, Wahlgang, Bürgermeisterwahl, Kommunalwahl, Wahl, Bundestagswahl, Votum, Landratswahl, Wahlen, Landtagswahl