Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung

    Wahlen

    Beschreibung

    Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
    Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.

    Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schmitten - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 2

    61389 Schmitten

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

    Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung - gerne auch über unsere  Online-Terminvereinbarung .

    Kontakt

    Telefon: +49 6084 4651

    Telefon: +49 6084 4662

    Telefax: +49 6084 4646

    E-Mail: buergerservice@schmitten.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmitten im Taunus: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten

    Für weitere Informationen: 

    https://wahlen.hessen.de/

    Für weitere Informationen: 

    https://wahlen.hessen.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kommunalwahl, Wahlen, Votum, Bürgermeisterwahl, Wahlgang, Landtagswahl, Wahl, Landratswahl, Wählen, Bundestagswahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019