Wahlen
Beschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
Postfach
64342 Seeheim-Jugenheim
Kontakt
Telefon: 06257 990-141
E-Mail: wahlen@seeheim-jugenheim.de
Kontaktperson
Herr Matthias Geiß
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Hauptverwaltung + Finanzen
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Die Bediensteten des Fachdienstes Personal sind zu den Öffnungszeiten grundsätzlich zu erreichen. Aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen ist jedoch nicht jeder Arbeitsplatz durchgehend besetzt. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin direkt mit der/dem zuständigen Mitarbeiter/in.
Kontaktperson
Herr Matthias Geiß
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Votum, Wählen, Bundestagswahl, Wahlgang, Bürgermeisterwahl, Landtagswahl, Landratswahl, Kommunalwahl, Wahlen, Wahl