Wahlen
Beschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.
Hinweise für Viernheim: Wahlen
Das Bürgerbüro Viernheim ist für die Durchführung von Wahlen zuständig. Dort wird auch das Wählerverzeichnis geführt.
Eintrag im Wählerverzeichnis; Deutsche und EU-Bürger. Mindestalter 18 Jahre. Hauptwohnung mindestens seit 3 Monaten (je nach Wahl) in Viernheim, Hessen, Bundesgebiet. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann grundsätzlich nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Zusendung der Briefwahlunterlagen.
Fristen:
Eintragungsfrist für Wählerverzeichnis bei Zuzug in Viernheim
Das Bürgerbüro Viernheim ist für die Durchführung von Wahlen zuständig. Dort wird auch das Wählerverzeichnis geführt.
Eintrag im Wählerverzeichnis; Deutsche und EU-Bürger. Mindestalter 18 Jahre. Hauptwohnung mindestens seit 3 Monaten (je nach Wahl) in Viernheim, Hessen, Bundesgebiet. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann grundsätzlich nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Zusendung der Briefwahlunterlagen.
Fristen:
Eintragungsfrist für Wählerverzeichnis bei Zuzug in Viernheim
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Hauptamt
Aktuelles
Willkommen im Hauptamt der Stadt Viernheim
Das Hauptamt ist untergliedert in die Abteilungen Zentrale Dienste, Personal und Recht.
Die Aufgabenbereiche:
Abtl. Zentrale Dienste
Zentrale Steuerung, interne Organisation und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Stellenbewertungen, -beschreibungen, -bedarf, Projektmanagement, Personalentwicklung, EDV + TK-Anlage: Konzeption, Betrieb, Unterhaltung, Datenschutz, Datensicherheit, Serverbetreuung, E-Government, Digitalisierung, Internet, Intranet, zentraler Einkauf, Verwaltung und Bewirtschaftung der Verwaltungsgebäude, Hausmeisterdienste, Reinigung, Vertragswesen, Allgemeine Geschäftsanweisung, Dienstanweisungen, Verwaltung der Dienstfahrzeuge und Medien, Boten-, Zustell- und Postdienste, Hausdruckerei, Zentrale Auskunft
Abtl. Personal
Personalbeschaffung, Personalfreistellung, Frauenförderplan, Aus- und Fortbildung, Zivildienstleistende, Praktikanten, Dienstwohnungen, Berechung und Zahlbarmachung der Bezüge nach tarif- und besoldungsrechtlichen Vorschriften, Arbeitszeitverwaltung, Erarbeitung des Stellenplans, Dienstausweise.
Abtl. Recht
Rechtsberatung, Vertretung der Verwaltung in Rechtsstreitigkeiten, Durchführung von Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen, Parlamentarisches Büro, Versicherungen, Ehrungen, interkommunales Vergabezentrum
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
Linien:- Regionalbahn: Linie VRN
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de
Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.
PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.
Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.
Zentrale Rufnummern:
Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
Zentrale:+49 6204 988-0
Standesamt:+49 6204 988-333
Ordnungsamt:+49 6204 988-444
Volkshochschule:+49 6204 988-400
Musikschule:+49 6204 988-403
Bürgerkommune:+49 6204 988-412
Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de
Kontakt
Internet
Stadt Viernheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
Linien:- Regionalbahn: Linie VRN
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Kettelerstraße 3
Postfach
68519 Viernheim
Öffnungszeiten
NUR MIT TERMIN
Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
(24.12. + 31.12. geschlossen)
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))
Telefax: 06204 988-387
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Maestro-Card, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
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Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahl, Landratswahl, Votum, Kommunalwahl, Landtagswahl, Wahlen, Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, Wählen, Wahlgang