Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Eintragung

    Wahlen

    Beschreibung

    Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
    Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.

    Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.

    Hinweise für Viernheim: Wahlen

    Das Bürgerbüro Viernheim ist für die Durchführung von Wahlen zuständig. Dort wird auch das Wählerverzeichnis geführt.

    Eintrag im Wählerverzeichnis; Deutsche und EU-Bürger. Mindestalter 18 Jahre. Hauptwohnung mindestens seit 3 Monaten (je nach Wahl) in Viernheim, Hessen, Bundesgebiet. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann grundsätzlich nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Zusendung der Briefwahlunterlagen.

    Fristen:
    Eintragungsfrist für Wählerverzeichnis bei Zuzug in Viernheim

    Das Bürgerbüro Viernheim ist für die Durchführung von Wahlen zuständig. Dort wird auch das Wählerverzeichnis geführt.

    Eintrag im Wählerverzeichnis; Deutsche und EU-Bürger. Mindestalter 18 Jahre. Hauptwohnung mindestens seit 3 Monaten (je nach Wahl) in Viernheim, Hessen, Bundesgebiet. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann grundsätzlich nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

    Zusendung der Briefwahlunterlagen.

    Fristen:
    Eintragungsfrist für Wählerverzeichnis bei Zuzug in Viernheim

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Hauptamt

    Aktuelles

    Willkommen im Hauptamt der Stadt Viernheim

    Das Hauptamt ist untergliedert in die Abteilungen Zentrale Dienste, Personal und Recht. 

    Die Aufgabenbereiche:

    Abtl. Zentrale Dienste

    Zentrale Steuerung, interne Organisation und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Stellenbewertungen, -beschreibungen, -bedarf, Projektmanagement, Personalentwicklung, EDV + TK-Anlage: Konzeption, Betrieb, Unterhaltung, Datenschutz, Datensicherheit, Serverbetreuung, E-Government, Digitalisierung, Internet, Intranet, zentraler Einkauf, Verwaltung und Bewirtschaftung der Verwaltungsgebäude, Hausmeisterdienste, Reinigung, Vertragswesen, Allgemeine Geschäftsanweisung, Dienstanweisungen,  Verwaltung der Dienstfahrzeuge und Medien, Boten-, Zustell- und Postdienste, Hausdruckerei, Zentrale Auskunft

    Abtl. Personal

    Personalbeschaffung, Personalfreistellung, Frauenförderplan, Aus- und Fortbildung, Zivildienstleistende, Praktikanten, Dienstwohnungen, Berechung und Zahlbarmachung der Bezüge nach tarif- und besoldungsrechtlichen Vorschriften, Arbeitszeitverwaltung, Erarbeitung des Stellenplans, Dienstausweise.

    Abtl. Recht

    Rechtsberatung, Vertretung der Verwaltung in Rechtsstreitigkeiten, Durchführung von Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen, Parlamentarisches Büro, Versicherungen, Ehrungen, interkommunales Vergabezentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Weinheimer Weg 1

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie VRN

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de

    Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.

    PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.

    Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.

    Zentrale Rufnummern:

    Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
    Zentrale:+49 6204 988-0
    Standesamt:+49 6204 988-333
    Ordnungsamt:+49 6204 988-444
    Volkshochschule:+49 6204 988-400
    Musikschule:+49 6204 988-403
    Bürgerkommune:+49 6204 988-412

    Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Viernheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 1B

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie VRN

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Kettelerstraße 3

    Postfach

    68519 Viernheim

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    NUR MIT TERMIN

    Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
    Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
    (24.12. + 31.12. geschlossen)

    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))

    Telefax: 06204 988-387

    E-Mail: buergerbuero@viernheim.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Maestro-Card, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!


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    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wahl, Landratswahl, Votum, Kommunalwahl, Landtagswahl, Wahlen, Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, Wählen, Wahlgang

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)