Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Meinhard - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstraße 15

    37276 Meinhard

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Im Innenhof der Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Di.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Mi.: 07:15 Uhr - 12:00 Uhr nachmittags keine Sprechzeit Do.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr nachmittags keine Sprechzeit

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)