Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Magistrat der Kreisstadt Eschwege - 1.1 - Organisation und Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 22

    37269 Eschwege

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)