Wählbarkeitsbescheinigung
Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Twistetal - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mathias Stracke
Hausanschrift
Hüfte 7
34477 TwistetalE-Mail: mathias.stracke@twistetal.de
Telefon Festnetz: 05695 979911
Fax: 05695 979933
Internet
Gemeinde Twistetal - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Krummel
Hausanschrift
Hüfte 7
34477 TwistetalE-Mail: katja.krummel@twistetal.de
Telefon Festnetz: 05695 979912
Fax: 05695 979933
Herr Mathias Stracke
Hausanschrift
Hüfte 7
34477 TwistetalE-Mail: mathias.stracke@twistetal.de
Telefon Festnetz: 05695 979911
Fax: 05695 979933
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Bewerberinnen, Wahl, Wahlvorschlag, Abstimmen, Voten, Wahlen