Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Montag - Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
- Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05636 9797-0
Telefax: 05636 9797-20
Kontaktperson
Herr Andre Gutmann
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Abstimmen, Bewerberinnen, Voten, Wahlen, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Wahl